Der Titel dieses Blogs spielt natürlich auf das berühmte Magazin "Cahiers Du Cinema" (Notizen zum Kino) an, dessen Filmkritiker Francois Truffaut und Claude Chabrol später Regisseure und Wegbereiter eines neuen französischen Kinos wurden.
Dennoch ist dies kein arthouse Blog. Es ist ein Blog über die Liebe zum Film. Gute Filme. Und sehr schlechte. Egal woher sie stammen. Egal wie sie zu klassifizieren sind.

Mittwoch, 22. Juni 2022

Das Urteil von Nuernberg

 


„Das Urteil von Nürnberg (1961) (Judgment At Nuremberg) – Must See Klassiker!




Stab

Regie Stanley Kramer
Drehbuch Abby Mann
Produktion Stanley Kramer
Musik Ernest Gold
Kamera Ernest Laszlo
Schnitt Frederic Knudtson

Besetzung:
Spencer Tracy: Richter Dan Haywood
Burt Lancaster: Ernst Janning
Richard Widmark: Colonel Tad Lawson
Maximilian Schell: Hans Rolfe
Marlene Dietrich: Frau Berthold
Judy Garland: Irene Hoffman Wallner
Montgomery Clift: Rudolph Petersen
William Shatner: Captain Harrison Byers
Werner Klemperer: Emil Hahn
Torben Meyer: Werner Lampe
Martin Brandt: Friedrich Hofstetter
Kenneth MacKenna: Richter Norris
Ray Teal: Richter Ives
Joseph Bernard: Major Radnitz
Alan Baxter: Brig.Gen. Merrin
Edward Binns: Senator Burkette
Virginia Christine: Frau Halbestadt
Ben Wright: Herr Halbestadt
Howard Caine: Hugo Wallner
Karl Swenson: Anwalt Dr. Geuter
John Wengraf: Dr. Karl Wieck
Olga Fabian: Frau Elsa Lindow
Otto Waldis: Pohl, gefangener KZ-Leiter
Paul Busch: Chauffeur Schmidt
Bernard Kates: Max Perkins, Reporter


Für alle die den Film nicht kennen und die sich gegen rechts engagieren ist dieses für 11 Oscars nominierte, legendäre Gerichtsdrama mit Starbesetzung absolutes Pflichtprogramm – einer der besten Justizfilme der Filmgeschichte und ganz großes Schauspielerkino. Nach dem oscarprämierten Drehbuch von Abby Mann dramatisiert der wuchtige Film das Verfahren gegen die NS-Richter während der Nürnberger Prozesse.



1948:

Längst schon hat die internationale Öffentlichkeit das Interesse an einer Aufarbeitung der Nazidiktatur verloren, der kalte Krieg winkt. So kommt es, dass es der unbekannte, gemütliche Provinzrichter Dan Haywood (Spencer Tracy) ist, der berufen wird, den Vorsitz über den Prozess gegen die Nazi-Richter zu führen. 



Er reist in das zerstörte Nürnberg. Im Prozess sticht der ehemalige Weimarer-Jurist Ernst Janning (Burt Lancaster) der eisern schweigt, als Hauptangeklagter heraus. Trotz der erdrückenden Beweise die Chefankläger Colonel Lawson (Richard Widmark) liefert, erweist sich der Fall als schwieriger denn geplant.



Denn Jannings Pflichtverteidiger, der brillante junge Anwalt Hans Rolfe (Maximilian Schell) bringt nicht nur Gewißheiten und Schwarzweissdenken ins Wanken, nimmt andere verantwortliche Key Player für den Aufstieg der Nazis (Vatikan, US Industrie) in die Verantwortung, sondern zerfetzt die Aussagen von Schlüsselzeugen, wie dem von den Nazis zwangssterilisierten Rudolf Petersen (Montgomery Clift) und der vormals wegen Rassenschande verurteilten Irene Hoffmann-Wallner (Judy Garland).

Maximillian Schell und Richard Widmark 



Ist ein Schuldspruch überhaupt noch möglich? 

Montgomery Clift 


Und kann Offizierswitwe Frau Bertholt (Marlene Dietrich) Richter Haywood überzeugen, dass nicht alle Deutschen Monster sind?

Tracy und Marlene Dietrich


Alles kulminiert im Urteil eines einzigen Mannes, hängt ab vom Gewissen eines einzelnen, von allen unterschätzen Kleinstadt-Richters….

Die Antwort erhält der Zuschauer beinah drei hochspannende Stunden später nach einigen der besten Dialogduelle, Plädoyers und Reden, die die Kinogeschichte zu bieten hat. 


Der als sozial engagiert bekannte Regisseur Stanley Kramer („Flucht in Ketten“ und „Rat mal wer zum Essen kommt“ mit Sidney Poitier, sowie „Wer den Wind sät“ mit Spencer Tracy) gelang mit dem famos gespielten, explosiven Justizdrama ein wahrer Meilenstein.

Wie schon in dem Live-Fernsehspiel von 1959


dessen Kino-Remake der Spielfilm ist, ist einer der gewagten (und grausigen) Höhepunkte die Stelle an der echte Aufnahmen von der Befreiung des KZs Buchenwald dem Gericht – und dem Kinozuschauer – ungefiltert zugemutet werden.

Unvergesslich!


Und wie schon in dem Live-Fernsehspiel von 1959 übernahm der in Österreich aufgewachsene Schweizer Maximilian Schell die Rolle des Strafverteidigers, eine Figur ganz offensichtlich inspiriert vom jungen Richard von Weizsäcker. Obschon eigentlich eine Nebenrolle, im Vorspann nur an 5. Stelle genannt, hinterließ Schell mit seiner grandiosen Darstellung einen so starken Eindruck, dass er 1961 in einer Sensationsentscheidung den Oscar als Bester Hauptdarsteller gewann – als erster und bis heute einziger deutschsprachiger Schauspieler der gesamten Tonfilm-Ära. Und dies obwohl der ebenfalls großartige Spencer Tracy in derselben Kategorie nominiert war! 





Die Aufnahme des Films war seinerzeit sehr kontrovers. In den USA galt er als „zu amerikakritisch“, in der Bundesrepublik als „extrem deutschfeindlich“ (Marlene Dietrich wurde auf der Weltpremiere in Berlin auf der Straße angespuckt) und im Rest der Welt als „zu differenziert“ abgetan. Vermutlich hat er genau deshalb unbeschadet die Zeit überdauert – weil er zu unbequem ist um zu veralten.

„Das Urteil von Nürnberg“ – das auch mich, besonders in der Arbeit an meinem eigenen Gerichtsdrama „Das Urteil von Perugia“ (siehe amazon kindle) sehr stark geprägt hat – erhielt 11 Oscarnominierungen:

Bester Film des Jahres
Beste Regie: Stanley Kramer
Bestes adaptiertes Drehbuch: Abby Mann nach seinem Fernsehspiel und den Prozessprotokollen der Nürnberger-Prozesse
Bester Hauptdarsteller: Spencer Tracy
Bester Hauptdarsteller: Maximilian Schell
Beste Nebendarstellerin: Judy Garland
Bester Nebendarsteller: Montgomery Clift
Beste Kamera (Schwarzweiß)
Bester Schnitt
Bestes Kostümdesign (Schwarzweiß)
Bestes Produktionsdesign (Schwarzweiß)

Ausgezeichnet wurden das Drehbuch und Hauptdarsteller Schell. Bonmot am Rande: In kleinen Nebenrollen sind Werner „Colonel Klink“ Klemperer als Angeklagter und William “Captain Kirk“ Shatner als Gerichtsdiener zu sehen. 




FAZIT:

Eines der besten Gerichtsdramen die je gedreht wurden, brillant geschrieben und außerordentlich gespielt.

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